Abgeltungssteuer
Die Abgeltungssteuer gilt in Deutschland seit dem 1. Januar 2009 und wird als Quellensteuer auf private Kapitalerträge erhoben. Damit ist für den Privatanleger die Steuerpflicht abgegolten. Das bedeutet, die in dieser Weise versteuerten Kapitalerträge werden nicht mehr von der jährlichen Einkommensteuer erfasst. Unabhängig vom persönlichen Steuertarif werden die Kapitalerträge mit einem Steuersatz von 25 Prozent versteuert. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer. Die Abgeltungssteuer wird direkt von den Kreditinstituten einbehalten.
Sparer Pauschbetrag - Abgeltungssteuer
Private Kapitalanleger müssen nun grundsätzlich alle Gewinne aus Aktien- und Fondsanlagen versteuern, unabhängig vom Zeitpunkt des Verkaufs der Wertpapiere. Es besteht nach wie vor die Möglichkeit, Freistellungsaufträge zu erteilen. Der Sparer-Pauschbetrag beträgt 801 € für Einzelpersonen beziehungsweise 1.602 € für Ehegatten. Er gilt allerdings nicht mehr nur für Dividenden und Zinsen, sondern auch für andere Kapitalerträge. Dazu gehören Erträge aus Investmentfonds und Zertifikaten, Gewinne aus Termingeschäften sowie unter anderem auch der Verkauf von Kapitallebensversicherungen und die Rechtsübertragung bei Hypotheken, Renten oder Grundschulden. Abgesehen vom Verkauf ist auch die Einlösung der entsprechenden Kapitalforderung zum Fälligkeitstermin steuerpflichtig. Der Abzug von Werbungskosten ist nur noch für Bankspesen, die beim An- und Verkauf von Wertpapieren anfallen, erlaubt.
Steuerefreie Kapitalerträge mit der Nichtveranlagungsbescheinigung
Bei Vorlage einer Nichtveranlagungsbescheinigung bleiben Kapitalerträge auch weiterhin steuerfrei. Diese Bescheinigung befreit den Steuerpflichtigen für die nächsten drei Jahre von der Abgabe einer Steuererklärung. Bei Abgabe einer Nichtveranlagungsbescheinigung ist es nicht mehr notwendig einen Freistellungsantrag einzureichen. Möchte man allerdings Verluste, zum Beispiel aus dem Verkauf von Aktien geltend machen, sollte man auf jeden Fall eine Steuererklärung einreichen. Dann können die festgestellten Verluste nämlich auch mit den Gewinnen in den kommenden Jahren verrechnet werden. Für Kapitalanleger mit einem mittleren bis höheren Einkommen, die hauptsächlich Zinserträge erwirtschaften, ist die pauschale Abgeltungssteuer meistens von Vorteil. Denn im Vergleich zum Spitzensteuersatz von 45 Prozent beträgt die Abgeltungssteuer nur 25 Prozent. Sparer mit niedrigeren Einkommen können noch wählen, ob sie nach der alten Steuerregelung veranlagt werden möchten.
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