|
![]() |
Einlagensicherung
Sie sollten sich grundsätzlich mit dem Thema Einlagensicherung vertraut machen, dann wird Ihnen auch die Angst vor eventuellen Verlusten in der heutigen Zeit etwas genommen werden können. Durch diese sogenannten Einlagerungssicherungsfonds der Banken ist auch Ihr Guthaben bei den privaten Banken bis auf eine Höhe von 30 % des haftenden Eigenkapitals zur Zeit des vorherigen Jahresabschlusses abgesichert.
Diese Einlagensicherung besteht seit 1986 auf eine Empfehlung der EU-Kommission.
Die Eigenkapitalsicherung umfasst also alle sogenannten Nichtbankeneinlagen. Unter diese Nichtbankeneinlagen fällt somit auch Ihr Guthaben auf Ihrem Konto. Diese sogenannten geschützten Einlagen, worunter auch Ihr Girokonto fallen wird, umfassen weiterhin alle Sicht Einlagen, Spareinlagen und alle Termineinlagen sowie alle auf den Namen lautende Sparbriefe und Sparbücher.
Sie können also ganz sicher sein, dass sie alle Rückzahlungsansprüche genießen können. Das bedeutet für Sie, wenn Sie also an eine Bank geraten sollten, die Ihre Einlagen nicht zurückzahlen kann, aus welchen Gründe auch immer, dass Ihre Rückzahlungsansprüche in einem festgelegten Umfang durch die Einlagensicherung abgesichert sind.
Bedenken sollte Sie in diesem Zusammenhang auch, dass die Einlagensicherung in Deutschland auf den zwei wichtigen Säulen, gesetzliche Einlagensicherung und auf der freiwilligen Einlagensicherung ruht. Der gesetzlichen Einlagensicherung muss jedes Kreditinstitut angehören, sofern es nicht als Pflichtmitglied in einer institutsicheren Einrichtung geführt ist. Die zweite Säule sind die privaten Einlagensicherungseinrichtungen der Verbände der Banken.
Dennoch sollten Sie wissen, dass die gesetzliche Einlagensicherung nicht alle Ihre Ansprüche absichern kann, denn sie kann nur einen Schutz bis 50.000 Euro anbieten. Allerdings mindert sich den Entschädigungsanspruch insoweit, als dieser Entschädigungsfall eingetretene Vermögensverlust durch Leistungen Dritter ausgeglichen wird.
Durch diese Vorgehensweise will der Gesetzgeber für Sie als Kunden sicherstellen, dass Sie als Einzahler auch entsprechend entschädigt werden können.
