Die Schufa
Die Schufa, Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, sammelt die Daten eines jeden Bürgers über sein Zahlungsverhalten. Im Klartext heißt das, jeder der ein Girokonto hat, einen Handyvertrag abschließt oder einen Kredit aufnimmt, wird in der Schufa gemeldet.
Gespeicherte Daten bei der Schufa
Der Schufa sind Unternehmen aus dem Bereich Dienstleistungen, Banken, Telefongesellschaften und andere Unternehmen angeschlossen. Diese können sich vor dem Abschluss eines Vertrages ein Bild hinsichtlich seiner Zahlungsmoral von dem Kunden machen. Wurden Rechnungen nicht pünktlich bezahlt, Mahnbescheide erlassen, Kredite aufgekündigt, so wird dies der Schufa gemeldet und die angeschlossenen Unternehmen können diese Daten einsehen.
Die Realität für den Betroffenen sieht dann so aus, dass bei einem oder mehreren negativen Schufa Einträgen zum Beispiel ein Handy-Vertrag verweigert wird, es im Versandhandel keine Waren auf Raten gibt oder die Bank einen Kreditantrag verweigert.
Schutz durch Schufa
Die Schufa soll die angeschlossenen Unternehmen vor solchen Forderungsausfällen schützen. Denn bei Kunden, die bereits bekannt dafür sind, dass sie ihre Rechnungen nicht pünktlich bezahlen oder bereits Mahnbescheide gegen sie ausgestellt wurden, ist davon auszugehen, dass sich an diesem Verhalten nichts ändern wird. Werden die Forderungen jedoch beglichen, erfolgt ein Erledigungsvermerk, der sich positiv auf das Gesamtbild des einzelnen auswirkt. Denn die Schufa sammelt nicht nur negative Daten.
Kritik an der Schufa
Allerdings gibt es auch kritische Meinungen zur Schufa-Praxis. Denn mittlerweile können sogar Vermieter einer Wohnung eine Schufa-Auskunft verlangen. Doch vielen geht diese Einsichtnahme zu weit. Denn schließlich muss den Vermieter nicht interessieren, ob sein zukünftiger Mieter einen Handyvertrag abgeschlossen hat oder wie hoch sein Kredit ist. Kritik an der Schufa wird auch geübt, weil ihr mehrfach vorgeworfen wurde, falsche Daten oder nicht mehr aktuelle Daten über einen Betroffenen gemeldet zu haben. Grundsätzlich hat jeder Bürger das Recht, seine Daten bei der Schufa einzusehen und gegebenenfalls auch einen Widerspruch gegen Falscheinträge einzulegen. Diese müssen allerdings nachgewiesen werden.
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